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Der Reichsarbeitsdienst - RAD -

Die Reichsregierung erließ am 26. Juni 1935 das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, dessen § 1 wie folgt lautete:

"Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt."

Die weiteren Paragraphen des Gesetzes, insgesamt 27, regelten die Begriffsbestimmungen, die Arbeitsdienstpflicht der männlichen Jugend, jene der weiblichen Jugend sowie die Pflichten und Rechte der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes. Damit war eine Organisation geschaffen, die alle jungen deutschen Menschen - für die weibliche Jugend wurde allerdings erst im Kriege eine Dienstpflicht eingeführt - für nahezu 2 Jahre einspannte.

Die Geschichte des Arbeitsdienstes begann allerdings nicht erst an diesem Tag. Bereits nach dem 1. Weltkrieg, als Hunderttausende von jungen Männern ohne Arbeit und ohne Hoffnung in Deutschland lebten, organisierte sich ein "freiwilliger Arbeitsdienst". Diese damaligen Gruppen und Vereinigungen entstammten einerseits ehemaligen Heeresformationen, andererseits schalteten sich auch Gewerkschaften, Kirchen und später die Parteien ein. Das Arbeitsangebot in den ersten Jahren der Weimarer Republik war indessen nicht groß genug, um alle der anfangs der 20er Jahre gebildeten "Arbeitsdienstvereine" zu beschäftigen. Deshalb lösten sich sehr viele dieser Gruppen bald wieder auf. Es blieben eigentlich nur jene Abteilungen bestehen, die von ehemaligen Offizieren geführt wurden und die meistens aus Frontsoldaten des 1. Weltkrieges bestanden.

Mit Zunahme des politischen Engagements Ende der 20er Jahre schalteten sich mehr und mehr die großen Parteien ein und bildeten aus ihren Reihen eigene Gruppen des "Freiwilligen Arbeitsdienstes". Adolf Hitler, Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), berief im Jahre 1929 den ehemaligen bayrischen Generalobersten Konstantin Hierl in die Reichsleitung der NSDAP und beauftragte ihn, einen Arbeitsdienst auf  der ideologischen Grundlage des Nationalsozialismus zu bilden.

Als im Januar 1933 die Nationalsozialisten die Regierung im Deutschen Reich übernahmen, gingen sie daran, die verschiedenen Arbeitsdienstgruppen möglichst zu einen und ihren eigenen Zwecken dienstbar zu machen. Das Gesetz vom 26. Juni 1935 führte schließlich neben der allgemeinen Wehrpflicht die Reichsarbeitsdienstpflicht ein. Jetzt  musste jeder junge deutsche Mann, der gesund war, erst seine Dienstzeit im RAD ableisten, bevor er entweder Soldat wurde oder studieren durfte.

An der Spitze des RAD stand die Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes in Berlin-Grunewald. Die im Reich existierenden Arbeitsdienstlager waren nach militärischen Gesichtspunkten eingerichtet, die Abteilungen und Gruppen desgleichen organisiert. Es wurden 32 Arbeitsgaue gebildet, an deren Spitze jeweils ein Generalarbeitsführer (im militärischen Sprachgebrauch einem Generalmajor gleichgestellt) stand. Die oberen RAD-Führer entstammten in den ersten Jahren ausnahmslos den Reihen ehemaliger Offiziere der alten preußischen Armee oder Reichswehr.

Diese 32 Arbeitsgauleitungen befehligten über 182 Arbeitsdienstgruppen. Jede dieser Gruppen umfasste 5 bis 8 Reichsarbeitsdienstabteilungen. Es gab insgesamt 1.260 solcher Abteilungen in einer Gesamtstärke von ca.200.000 Mann. Das Gesetz sah vor, dass bis zum 1. Oktober 1937 eine Vermehrung des Reichsarbeitsdienstes auf 230.000 Mann, bis 1. Oktober 1938 auf 275.000 Mann und bis 1. Oktober 1939 auf 300.000 vorgenommen werden musste.

Im ersten Berichtsjahr nach Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes wurden u.a. folgende Arbeiten, die von diesen Abteilungen in den vergangenen 12 Monaten durchgeführt worden waren, als vollzogen gemeldet:

56.000 ha Kulturland vor Hochwasser geschützt
140.000 ha nasses Kulturland entwässert
25.000 ha durch Wege erschlossen
1400 km neue Feldwege gebaut
6000 Baugruben für Häuser ausgehoben
4000 ha Wald aufgeforstet
1200 km Waldwege neu angelegt
u.a.m.

Diese Aufgaben waren nicht einzigen Dienstverrichtungen des Arbeitsmannes. Wenn er nach entsprechender Musterung zum RAD eingezogen wurde, musste er eine rekrutenähnliche Zeit über sich ergehen lassen, das hieß, dass eine Grundausbildung auf dem Tagesprogramm stand, also exerzieren, marschieren, Geländeübungen usw. Dazu gab es sportlichen Unterricht, der schon stark an den militärischen Geländesport erinnerte, und schließlich stand eine allgemeinbildende und politische Schulung auf dem Programm.

Der Arbeitsdienstmann verdiente am Tag 25 Reichspfennige. Wenn er während seiner Dienstzeit zum Vormann (entsprach dem Gefreiten) befördert wurde, erhöhte sich sein Tagesgeld auf 50 Reichspfennige, bei Beförderung zum Obervormann auf  75. Selbstverständlich konnte sich jeder Arbeitsdienstpflichtige auch auf eine längere Dienstzeit - genau wie in der Wehrmacht - verpflichten.

Neben dem männlichen Arbeitsdienst war mit dem Reichsarbeitsdienstgesetz auch der weibliche Arbeitsdienst (RADwJ) für junge Mädchen im Alter von 18 und 21 Jahren eingeführt worden.

Im ersten Jahr entstanden überall im damaligen Deutschen Reich 327 Lager des weiblichen Arbeitsdienstes, von denen 108 als Bauernlager, 116 als Siedler- und 108 als NSV-Lager anzusprechen waren. Damit zeigte sich bereits die Einsatzart der weiblichen Arbeitsdienstangehörigen. Sie wurden entsprechend auf Bauerhöfen als Hilfskräfte (Mägde) eingesetzt oder in landwirtschaftlichen Siedlungen als Kindermädchen, Säuglingsschwestern, Lehrerinnen oder als eine Art von Sanitätspersonal. Dann kamen die so genannten NSV-Lager, in denen entweder Kinder betreut wurden, Kranke gepflegt werden mussten oder Mütter aus landwirtschaftlichen Betrieben von kinderreichen Familien geholfen wurde.

So arbeiteten die so genannten Arbeitsmaiden u.a. auf dem neu entstandenen Adolf-Hitler-Koog an der Nordseeküste. Sie waren hier auf 61 Bauernhöfen und 32 Handwerker- und Landarbeitersiedlungen eingesetzt. Ein weiteres Betätigungsfeld fand sich in den neuerrichteten Erbbauernhöfen der 900 qkm umfassenden Öd- und Sumpflandschaft des Hessischen Rieds. Schließlich waren Maiden auch in dem gerade kultivierten Sprottebruch eingesetzt und besonders in allen abseits gelegenen Bauernhöfen des ostdeutschen Landes.

1935/36 gab es 9.356 Arbeitsmaiden im Deutschen Reich. Das Gesetz sah eine Erhöhung dieser Zahl bis Februar 1937 auf 10.350 und bis 1. Januar 1938 auf 25.000 vor. Der weibliche Arbeitsdienst war ähnlich dem männlichen organisiert. Es gab 13 Bezirksleitungen (Königsberg, Stettin, Schwerin, Berlin, Breslau, Weimar, Dresden, Hannover, Dortmund, Koblenz, Wiesbaden, Stuttgart und München), denen die Lager unterstellt waren.

Die Gliederung des weiblichen Arbeitsdienstes war natürlich eine andere als die des männlichen. Ein Lager des RADwJ bestand zum Beispiel aus 33 Arbeitsmaiden, die in 3 Kameradschaften aufgeteilt waren. Eine Lagerführerin stand dem Lager vor, jeweils 3 bis 4 Lager waren zu Lagergruppen zusammengefasst, mit einer Gruppenführerin und 3 Gehilfinnen an der Spitze. 3 bis 4 solcher Gruppen bildeten dann den jeweiligen Bezirk. Die Einstellung der Maiden erfolgte auf die Dauer von 26 Wochen.

mit der fortschreitenden politischen Entwicklung im Deutschen reich erhöhten sich nicht nur die Zahlen der RAD-Gauleitungen und RAD-Abteilungen, da solche nun in den besetzten Gebieten Österreichs und des Sudetenlandes ebenfalls entstanden, auch die Arbeitsvorhaben wurden erweitert, so nahmen RAD-Einheiten am Bau der Reichsautobahnen, der Flugplätze für die neuenstandene Luftwaffe, des Westwalls und schließlich auch des Ostwalls teil

im 2. Weltkrieg bewiesen die RAD-Einheiten, daß sie nicht allein mit Spaten und Schaufel, sondern ebenso gut mit Karabiner und Fla-Geschütz umgehen konnten, die Grabkreuze von RAD-Angehörigen finden bzw. fanden sich in allen Teilen Europas, vom Nordkap bis nach Griechenland von der Biskaya bis zum Wolchow

RAD-Abteilungs-Liste

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