Der Reichsarbeitsdienst - RAD -
Die Reichsregierung
erließ am 26. Juni 1935 das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, dessen § 1 wie
folgt lautete:
"Der
Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen
beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu
dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des
Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung,
vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der
Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung
gemeinnütziger
Arbeiten bestimmt."
Die weiteren
Paragraphen des Gesetzes, insgesamt 27, regelten die Begriffsbestimmungen, die
Arbeitsdienstpflicht der männlichen Jugend, jene der weiblichen Jugend sowie
die Pflichten und Rechte der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes. Damit war
eine Organisation geschaffen, die alle jungen deutschen Menschen - für die
weibliche Jugend wurde allerdings erst im Kriege eine Dienstpflicht eingeführt
- für nahezu 2 Jahre einspannte.
Die Geschichte
des Arbeitsdienstes begann allerdings nicht erst an diesem Tag. Bereits nach
dem 1. Weltkrieg, als Hunderttausende von jungen Männern ohne Arbeit und ohne
Hoffnung in Deutschland lebten, organisierte sich ein "freiwilliger
Arbeitsdienst". Diese damaligen Gruppen und Vereinigungen entstammten
einerseits ehemaligen Heeresformationen, andererseits schalteten sich auch
Gewerkschaften, Kirchen und später die Parteien ein. Das Arbeitsangebot in den
ersten Jahren der Weimarer Republik war indessen nicht groß genug, um alle der
anfangs der 20er Jahre gebildeten "Arbeitsdienstvereine" zu
beschäftigen. Deshalb lösten sich sehr viele dieser Gruppen bald wieder auf.
Es blieben eigentlich nur jene Abteilungen bestehen, die von ehemaligen
Offizieren geführt wurden und die meistens aus Frontsoldaten des 1.
Weltkrieges bestanden.
Mit Zunahme des
politischen Engagements Ende der 20er Jahre schalteten sich mehr und mehr die
großen Parteien ein und bildeten aus ihren Reihen eigene Gruppen des "Freiwilligen
Arbeitsdienstes". Adolf Hitler, Führer der Nationalsozialistischen
Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), berief im Jahre 1929 den ehemaligen
bayrischen Generalobersten Konstantin Hierl in die Reichsleitung der NSDAP und
beauftragte ihn, einen Arbeitsdienst auf der ideologischen Grundlage des
Nationalsozialismus zu bilden.
Als im Januar
1933 die Nationalsozialisten die Regierung im Deutschen Reich übernahmen,
gingen sie daran, die verschiedenen Arbeitsdienstgruppen möglichst zu einen
und ihren eigenen Zwecken dienstbar zu machen. Das Gesetz vom 26. Juni 1935
führte schließlich neben der allgemeinen Wehrpflicht die
Reichsarbeitsdienstpflicht ein. Jetzt musste jeder junge deutsche Mann, der
gesund war, erst seine Dienstzeit im RAD ableisten, bevor er entweder Soldat
wurde oder studieren durfte.
An der Spitze
des RAD stand die Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes in Berlin-Grunewald.
Die im Reich existierenden Arbeitsdienstlager waren nach militärischen
Gesichtspunkten eingerichtet, die Abteilungen und Gruppen desgleichen
organisiert. Es wurden 32 Arbeitsgaue gebildet, an deren Spitze jeweils ein
Generalarbeitsführer (im militärischen Sprachgebrauch einem Generalmajor
gleichgestellt) stand. Die oberen RAD-Führer entstammten in den ersten Jahren
ausnahmslos den Reihen ehemaliger Offiziere der alten preußischen Armee oder
Reichswehr.
Diese 32 Arbeitsgauleitungen befehligten über 182
Arbeitsdienstgruppen. Jede dieser Gruppen umfasste 5 bis 8
Reichsarbeitsdienstabteilungen. Es gab insgesamt 1.260 solcher Abteilungen in
einer Gesamtstärke von ca.200.000 Mann. Das Gesetz sah vor, dass bis zum 1.
Oktober 1937 eine Vermehrung des Reichsarbeitsdienstes auf 230.000 Mann, bis
1. Oktober 1938 auf 275.000 Mann und bis 1. Oktober 1939 auf 300.000
vorgenommen werden musste.
Im ersten Berichtsjahr nach Erlass des
Reichsarbeitsdienstgesetzes wurden u.a. folgende Arbeiten, die von diesen
Abteilungen in den vergangenen 12 Monaten durchgeführt worden waren, als
vollzogen gemeldet:
56.000 ha Kulturland vor Hochwasser geschützt
140.000 ha nasses Kulturland entwässert
25.000 ha durch Wege erschlossen
1400 km neue Feldwege gebaut
6000 Baugruben für Häuser ausgehoben
4000 ha Wald aufgeforstet
1200 km Waldwege neu angelegt
u.a.m.
Diese Aufgaben waren nicht einzigen Dienstverrichtungen des
Arbeitsmannes. Wenn er nach entsprechender Musterung zum RAD eingezogen wurde,
musste er eine rekrutenähnliche Zeit über sich ergehen lassen, das hieß, dass
eine Grundausbildung auf dem Tagesprogramm stand, also exerzieren,
marschieren, Geländeübungen usw. Dazu gab es sportlichen Unterricht, der schon
stark an den militärischen Geländesport erinnerte, und schließlich stand eine
allgemeinbildende und politische Schulung auf dem Programm.
Der Arbeitsdienstmann verdiente am Tag 25 Reichspfennige. Wenn
er während seiner Dienstzeit zum Vormann (entsprach dem Gefreiten) befördert
wurde, erhöhte sich sein Tagesgeld auf 50 Reichspfennige, bei Beförderung zum
Obervormann auf 75. Selbstverständlich konnte sich jeder
Arbeitsdienstpflichtige auch auf eine längere Dienstzeit - genau wie in der
Wehrmacht - verpflichten.
Neben dem männlichen Arbeitsdienst war mit dem
Reichsarbeitsdienstgesetz auch der weibliche Arbeitsdienst (RADwJ) für junge
Mädchen im Alter von 18 und 21 Jahren eingeführt worden.
Im ersten Jahr entstanden überall im damaligen Deutschen Reich
327 Lager des weiblichen Arbeitsdienstes, von denen 108 als Bauernlager, 116
als Siedler- und 108 als NSV-Lager anzusprechen waren. Damit zeigte sich
bereits die Einsatzart der weiblichen Arbeitsdienstangehörigen. Sie wurden
entsprechend auf Bauerhöfen als Hilfskräfte (Mägde) eingesetzt oder in
landwirtschaftlichen Siedlungen als Kindermädchen, Säuglingsschwestern,
Lehrerinnen oder als eine Art von Sanitätspersonal. Dann kamen die so
genannten
NSV-Lager, in denen entweder Kinder betreut wurden, Kranke gepflegt werden
mussten oder Mütter aus landwirtschaftlichen Betrieben von kinderreichen
Familien geholfen wurde.
So arbeiteten die so genannten Arbeitsmaiden u.a. auf dem neu
entstandenen Adolf-Hitler-Koog an der Nordseeküste. Sie waren hier auf 61
Bauernhöfen und 32 Handwerker- und Landarbeitersiedlungen eingesetzt. Ein
weiteres Betätigungsfeld fand sich in den neuerrichteten Erbbauernhöfen der
900 qkm umfassenden Öd- und Sumpflandschaft des Hessischen Rieds. Schließlich
waren Maiden auch in dem gerade kultivierten Sprottebruch eingesetzt und
besonders in allen abseits gelegenen Bauernhöfen des ostdeutschen Landes.
1935/36 gab es 9.356 Arbeitsmaiden im Deutschen Reich. Das
Gesetz sah eine Erhöhung dieser Zahl bis Februar 1937 auf 10.350 und bis 1.
Januar 1938 auf 25.000 vor. Der weibliche Arbeitsdienst war ähnlich dem
männlichen organisiert. Es gab 13 Bezirksleitungen (Königsberg, Stettin,
Schwerin, Berlin, Breslau, Weimar, Dresden, Hannover, Dortmund, Koblenz,
Wiesbaden, Stuttgart und München), denen die Lager unterstellt waren.
Die Gliederung des weiblichen Arbeitsdienstes war natürlich
eine andere als die des männlichen. Ein Lager des RADwJ bestand zum Beispiel
aus 33 Arbeitsmaiden, die in 3 Kameradschaften aufgeteilt waren. Eine
Lagerführerin stand dem Lager vor, jeweils 3 bis 4 Lager waren zu Lagergruppen
zusammengefasst, mit einer Gruppenführerin und 3 Gehilfinnen an der Spitze. 3
bis 4 solcher Gruppen bildeten dann den jeweiligen Bezirk. Die Einstellung der
Maiden erfolgte auf die Dauer von 26 Wochen.
mit der fortschreitenden politischen Entwicklung im Deutschen reich erhöhten sich nicht nur die Zahlen der RAD-Gauleitungen und RAD-Abteilungen, da solche nun in den besetzten Gebieten
Österreichs und des Sudetenlandes ebenfalls entstanden, auch die Arbeitsvorhaben wurden erweitert, so nahmen RAD-Einheiten am Bau der Reichsautobahnen, der Flugplätze für die neuenstandene Luftwaffe, des Westwalls
und schließlich auch des Ostwalls teil
im 2. Weltkrieg bewiesen die RAD-Einheiten, daß sie nicht allein mit Spaten und Schaufel, sondern ebenso gut mit Karabiner und Fla-Geschütz umgehen konnten, die Grabkreuze von
RAD-Angehörigen finden bzw. fanden sich in allen Teilen Europas, vom Nordkap bis nach Griechenland von der Biskaya bis zum Wolchow
RAD-Abteilungs-Liste
Buchhinweise:
|