Einsatzgruppe z.b.V.
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Unter dem Decknamen "Unternehmen Tannenberg"
stellte man für den Polenfeldzug 1939 die Einsatzgruppen auf. Dabei gehörte
ursprünglich zu jeder Armee der Wehrmacht eine Einsatzgruppe der SS.
Mit Befehl Himmlers vom 03.09.1939 abends, wurde eine weitere Einsatzgruppe
aufgestellt nämlich die "Einsatzgruppe z.b.V." gelegentlich auch "Allgemeine
polizeiliche Einsatzgruppe z.b.V." genannt. Die Gruppe verfügte über ein
sicherheitspolizeiliches Einsatzkommando, bestand aber zum größten Teil aus
Ordnungspolizei und wurde vom eigens für diese Aufgabe zum "Sonderbefehlshaber
der Polizei" ernannten
SS-Obergruppenführer Udo von Woyrsch befehligt. Die meisten Angehörigen der
EG kamen dabei aus Sachsen.
Im Laufe der ersten Tage des Polenfeldzuges ergaben sich zwischen der EG und der
Heeresführung ernste Konflikte. Von Woyrsch erhielt am 03.09.1939 von Himmler
persönlich den Befehl, die unsichere militärische Lage im ostoberschlesischen
Industriegebiet und den dortigen Polenaufstand niederzuwerfen. Eigens dafür
wurde die Einsatzgruppe z.b.V. aufgestellt. Dabei sollte er eng mit den vor Ort
stehenden Dienststellen der Wehrmacht, der 14. Armee (GFM Wilhelm list), sowie
den Einsatz- und Ordnungspolizei-Kommandos zusammenarbeiten und alle drei
Stunden Bericht abgeben.
Über den Verlauf der Aktionen der EG ist wenig bekannt, so meldet die Gruppe am
07.09.1939 kaum erwähnenswerte Handlungen von Polen im Raum Kattowitz und
Umgebung. Auch in den nächsten Tagen ist von "ruhiger Lage" die Rede. Man
durchkämmt die Wälder östlich Nicolai, unterbindet Plünderei in Bedzin und geht
gegen jüdische Geschäfte wegen angeblicher Preissteigerung und Hamsterei vor.
Man durchsucht Häuser und Wohnungen, wobei mehrere "Insurgenten"
festgenommen werden. In Bedzin werden dabei "drei Personen erschossen".
Eine Meldung vom 10.09.1939 spricht vom Erschießen mehrerer Aufständischer und
von sogenannten "Befriedungsaktionen". Weiterhin kommt es nach einem
Überfall auf eine Wehrmachtskolonne in Kattowitz zu Unruhen in der Bevölkerung,
wobei es neben der standrechtlichen Erschießung von Beteiligten zum Brand der
Synagoge. Himmler gab zum Thema Synagogen einen Befehl an die Einsatzgruppen im
Bereich der 10. und 14. Armee aus, wonach diese ihm den Erhalt der Synagogen in
Krakau, Lodz und Warschau zu garantieren hätten. Diesen Befehl liess sich die
14. Armee von von Woyrsch persönlich bestätigen. Nicht ohne Grund, denn der
Einsatzgruppe z.b.V. fielen relativ die meisten Synagogen zum Opfer.
Die 14. Armee reagierte zunächst zwiespältig auf die Vorgänge im Rückwärtigen
Armeegebiet. So forderte sie am 06.09. einen "energischen" General für
das Hinterland der Armee und gab am 07.09. eine Anweisung für den Kommandanten
von Krakau heraus "Maßnahmen gegen Juden sowie verwaltungsrechtliche
Anordnungen [...] zurückzustellen" und weiterhin Ausschreitungen jeglicher
Art in Krakau mit schärfsten Mitteln zu verhindern. Andererseits erklärte die
Armee bei Verlegung des Rückwärtigen Armeegebiets nach Westgalizien, die Aufgabe
der Einsatzgruppe z.b.V. nicht nur im Niederkämpfen und Entwaffnung polnischer
banden, sondern auch die Exekutionen und Verhaftungen in unmittelbarer
Zusammenarbeit mit dem KoRück und dem Chef der Zivilverwaltung (CdZ). Weiterhin
heißt es dann das Weisungen und Befehle für den Sonderbefehlshabe (von Woyrsch)
nur durch den Oberquartiermeister der Armee ergehen.
Das Vorgehen der EG in Westgalizien erregte schnell anstoß. So berichtete der
Kommandant von Przemysl von Erschießungen ohne gerichtliches Verfahren und
illegalen Übergriffen der Polizeieinheiten. Auch der General z.b.V. beim XVIII.
Armeekorps berichtet von schweren Übergriffen der Polizeiformationen. Nach
seiner Anweisung sollten namentlich gelistete Personen lediglich verhaftet
werden um einem Gericht zugeführt zu werden. Anlässlich dieser Aktion lies der
verantwortliche SS-Hauptsturmführer 4 Juden wegen Preistreiberei und 3 Bauern
wegen angeblichen Aufrufs zur Gewalt gegen Wehrmachtsangehörige, erschießen. Der
Verantwortliche sagte dann aus, das er die Aktion lediglich auf die Personen auf
der Liste bezogen sah und das die Erschießungen durch die befehle seiner
Vorgesetzten gerechtfertigt wäre. Der General wollte von Woyrsch klarmachen, das
jeder ohne Unterschied den Weisungen des Kommandierenden Generals untergeordnet
sei. Von Woyrsch bestritt einen Widerspruch zwischen den militärischen Weisungen
der Wehrmacht und der SS und wollte in diesem Fall auch ein Überschreiten der
Weisungen nicht anerkennen. Der General z.b.V. leitete diesen Vorfall, sowie die
Erschießung von weiteren 18 Juden vom 21.09.1939 an das AOK 14 weiter. Die 14.
Armee gab die Vorfälle an die Heeresgruppe Süd weiter mit dem Hinweis das die
Angelegenheit im Raum der 14. Armee kriegsgerichtlich verfolgt werde. Seine
eigenen Komamndeure hatte das AOK 14 bereits angewiesen gegen jegliche
Disziplinlosigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung vorzugehen.
Es kam so zu Spannungen zwischen Wehrmachtsangehörigen und Angehörigen der
Einsatzgruppe z.b.V. die auch auf die reguläre Einsatzgruppe I Einfluss hatten.
So ist des Öfteren von Anrempeleien die Rede und Missfallen von
Massenerschießungen, insbesondere von Juden die Rede. Auch machte man sich der
Verärgerung Luft das junge Leute sich anstatt an der Front zu kämpfen, an
Wehrlosen vergriffen.
Oberst Wagner ersuchte bei Heydrich um sofortige Ablösung des "Sonderbefehlshabers
der Polizei" (von Woyrsch), woraufhin am 22.09.1939 die EG z.b.V. in das
ostoberschlesische Industrierevier zurückbeordert wurde und so nicht mehr zur
14. Armee gehörte.
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