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Einsatzgruppe z.b.V.

Aufstellung:

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Führer        
         
         
         
         
         
         

Angehörige:

Unter dem Decknamen "Unternehmen Tannenberg" stellte man für den Polenfeldzug 1939 die Einsatzgruppen auf. Dabei gehörte ursprünglich zu jeder Armee der Wehrmacht eine Einsatzgruppe der SS.
Mit Befehl Himmlers vom 03.09.1939 abends, wurde eine weitere Einsatzgruppe aufgestellt nämlich die "Einsatzgruppe z.b.V." gelegentlich auch "Allgemeine polizeiliche Einsatzgruppe z.b.V." genannt. Die Gruppe verfügte über ein sicherheitspolizeiliches Einsatzkommando, bestand aber zum größten Teil aus Ordnungspolizei und wurde vom eigens für diese Aufgabe zum "Sonderbefehlshaber der Polizei" ernannten SS-Obergruppenführer Udo von Woyrsch befehligt. Die meisten Angehörigen der EG kamen dabei aus Sachsen.
Im Laufe der ersten Tage des Polenfeldzuges ergaben sich zwischen der EG und der Heeresführung ernste Konflikte. Von Woyrsch erhielt am 03.09.1939 von Himmler persönlich den Befehl, die unsichere militärische Lage im ostoberschlesischen Industriegebiet und den dortigen Polenaufstand niederzuwerfen. Eigens dafür wurde die Einsatzgruppe z.b.V. aufgestellt. Dabei sollte er eng mit den vor Ort stehenden Dienststellen der Wehrmacht, der 14. Armee (GFM Wilhelm list), sowie den Einsatz- und Ordnungspolizei-Kommandos zusammenarbeiten und alle drei Stunden Bericht abgeben.
Über den Verlauf der Aktionen der EG ist wenig bekannt, so meldet die Gruppe am 07.09.1939 kaum erwähnenswerte Handlungen von Polen im Raum Kattowitz und Umgebung. Auch in den nächsten Tagen ist von "ruhiger Lage" die Rede. Man durchkämmt die Wälder östlich Nicolai, unterbindet Plünderei in Bedzin und geht gegen jüdische Geschäfte wegen angeblicher Preissteigerung und Hamsterei vor. Man durchsucht Häuser und Wohnungen, wobei mehrere "Insurgenten" festgenommen werden. In Bedzin werden dabei "drei Personen erschossen". Eine Meldung vom 10.09.1939 spricht vom Erschießen mehrerer Aufständischer und von sogenannten "Befriedungsaktionen". Weiterhin kommt es nach einem Überfall auf eine Wehrmachtskolonne in Kattowitz zu Unruhen in der Bevölkerung, wobei es neben der standrechtlichen Erschießung von Beteiligten zum Brand der Synagoge. Himmler gab zum Thema Synagogen einen Befehl an die Einsatzgruppen im Bereich der 10. und 14. Armee aus, wonach diese ihm den Erhalt der Synagogen in Krakau, Lodz und Warschau zu garantieren hätten. Diesen Befehl liess sich die 14. Armee von von Woyrsch persönlich bestätigen. Nicht ohne Grund, denn der Einsatzgruppe z.b.V. fielen relativ die meisten Synagogen zum Opfer.
Die 14. Armee reagierte zunächst zwiespältig auf die Vorgänge im Rückwärtigen Armeegebiet. So forderte sie am 06.09. einen "energischen" General für das Hinterland der Armee und gab am 07.09. eine Anweisung für den Kommandanten von Krakau heraus "Maßnahmen gegen Juden sowie verwaltungsrechtliche Anordnungen [...] zurückzustellen" und weiterhin Ausschreitungen jeglicher Art in Krakau mit schärfsten Mitteln zu verhindern. Andererseits erklärte die Armee bei Verlegung des Rückwärtigen Armeegebiets nach Westgalizien, die Aufgabe der Einsatzgruppe z.b.V. nicht nur im Niederkämpfen und Entwaffnung polnischer banden, sondern auch die Exekutionen und Verhaftungen in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem KoRück und dem Chef der Zivilverwaltung (CdZ). Weiterhin heißt es dann das Weisungen und Befehle für den Sonderbefehlshabe (von Woyrsch) nur durch den Oberquartiermeister der Armee ergehen.
Das Vorgehen der EG in Westgalizien erregte schnell anstoß. So berichtete der Kommandant von Przemysl von Erschießungen ohne gerichtliches Verfahren und illegalen Übergriffen der Polizeieinheiten. Auch der General z.b.V. beim XVIII. Armeekorps berichtet von schweren Übergriffen der Polizeiformationen. Nach seiner Anweisung sollten namentlich gelistete Personen lediglich verhaftet werden um einem Gericht zugeführt zu werden. Anlässlich dieser Aktion lies der verantwortliche SS-Hauptsturmführer 4 Juden wegen Preistreiberei und 3 Bauern wegen angeblichen Aufrufs zur Gewalt gegen Wehrmachtsangehörige, erschießen. Der Verantwortliche sagte dann aus, das er die Aktion lediglich auf die Personen auf der Liste bezogen sah und das die Erschießungen durch die befehle seiner Vorgesetzten gerechtfertigt wäre. Der General wollte von Woyrsch klarmachen, das jeder ohne Unterschied den Weisungen des Kommandierenden Generals untergeordnet sei. Von Woyrsch bestritt einen Widerspruch zwischen den militärischen Weisungen  der Wehrmacht und der SS und wollte in diesem Fall auch ein Überschreiten der Weisungen nicht anerkennen. Der General z.b.V. leitete diesen Vorfall, sowie die Erschießung von weiteren 18 Juden vom 21.09.1939 an das AOK 14 weiter. Die 14. Armee gab die Vorfälle an die Heeresgruppe Süd weiter mit dem Hinweis das die Angelegenheit im Raum der 14. Armee kriegsgerichtlich verfolgt werde. Seine eigenen Komamndeure hatte das AOK 14 bereits angewiesen gegen jegliche Disziplinlosigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung vorzugehen.
Es kam so zu Spannungen zwischen Wehrmachtsangehörigen und Angehörigen der Einsatzgruppe z.b.V. die auch auf die reguläre Einsatzgruppe I Einfluss hatten. So ist des Öfteren von Anrempeleien die Rede und Missfallen von Massenerschießungen, insbesondere von Juden die Rede. Auch machte man sich der Verärgerung Luft das junge Leute sich anstatt an der Front zu kämpfen, an Wehrlosen vergriffen.
Oberst Wagner ersuchte bei Heydrich um sofortige Ablösung des "Sonderbefehlshabers der Polizei" (von Woyrsch), woraufhin am 22.09.1939 die EG z.b.V. in das ostoberschlesische Industrierevier zurückbeordert wurde und so nicht mehr zur 14. Armee gehörte.

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