26. Februar 1924 Beginn des Prozesses vor dem
Volksgericht München I in der ehemaligen Infanterieschule in München,
Blutenburgstraße unter Landgerichtsdirektor Neithardt; Anklagevertreter: 1.
Staatsanwalt Stenglein
27. März 1924 Hitlers
Schlusswort
1. April 1924 Urteilsverkündung
aus heutiger Perspektive
muss dieser Prozess als einer der größten Prozesse angesehen werden, angeklagt
waren:
I.
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Hitler, Adolf , geb. 20.04.1889 in Braunau (Oberösterreich), Schriftsteller in
München, seit 14.11.1923 in dieser Sache in Untersuchungshaft
·
Ludendorff, Erich, geb. 9.04.1865 in Kuszewia, General d. Inf. A.D., in München
·
Pöhner, Ernst, geb. 11.01.1870 in Hof a.S., Rat am obersten Landesgericht in
München, in dieser Sache vom 9.11.1923 – 23.01.1924 in Untersuchungshaft
·
Frick, Wilhelm, geb. 12.03.1877 in Alsenz, B. A. Rockenhausen, Oberamtmann der
Polizeidirektion München, Dr. jur., in dieser Sache seit 9.11.1923 in Untersuchungshaft
·
Weber, Friedrich, geb. 30.01.1892 zu Frankfurt a.M., Assistent an der tierärztl.
Fakultät der Uni München, Dr. med. vet. , in dieser Sache seit 9.11.1923 in
Untersuchungshaft
·
Röhm, Ernst, geb. 28.11.1887 in München, Hauptmann a.D. in München, seit
9.11.1923 in Untersuchungshaft
·
Brückner, Wilhelm, geb. 11.12.1884 in Baden-Baden, Oberleutnant der Reserve a.D.
und Student der Staatswissenschaften in München, seit 23.11.1923 in
Untersuchungshaft
·
Wagner, Robert, geb. 13.10.1895 in Lindach, Kreis Moosburg (Baden), Leutnant in
München, vom 16.11.1923- 14.02.1924 in Untersuchungshaft
·
Kriebel, Hermann, geb. 20.01.1876 in Gemersheim, Oberstleutnant a.D. in München,
seit 16.01.1924 in Untersuchungshaft
·
Pernet, Heinz, geb. 5.09.1896 in Berlin-Charlottenburg, Oberleutnant a.D. und
Bankbeamter in München, vom 16.11.1923 – 9.02.1924 in Untersuchungshaft
· Hitler, Weber, Kriebel, Pöhner werden wegen eines Verbrechens des
Hochverrats je zu 5 Jahren Festungshaft verurteilt, ab bei Hitler
4 Monate zwei Wochen, Weber vier Monate // drei Wochen, Kriebel und Pöhner je
zwei Monate zwei Wochen Untersuchungshaft, sowie jeder zu Zweihundert Goldmark,
Ersatzweise zu je weiteren zwanzig Tagen Festungshaft
· Bruckner, Röhm, Pernet, Wagner Frick werden wegen eines Verbrechens der
Beihilfe zu einem Verbrechen des Hochverrats zu je einem Jahr drei Monate
Festungshaft verurteilt, ab bei Brückner vier Monate eine Woche, Röhm und Frick
je vier Monate drei Wochen, Pernet und Wagner je zwei Monate drei Wochen
Untersuchungshaft, sowie jeder zur Geldstrafe von einhundert Goldmark,
ersatzweise zehn Tage Festungshaft, sowie endlich alle zu den Kosten.
II.
·
Ludendorff wird von der Anklage eines Verbrechens des Hochverrats unter
Überbürdung der ausscheidbaren Kosten auf die Staatskasse freigesprochen
III.
·
Die Haftanordnungen gegen Frick, Röhm und Brückner werden aufgehoben.
Beschluss:
- Den Verurteilten Brückner, Röhm, Pernet,
Wagner und Frick wird für den Strafrest mit sofortiger Wirksamkeit
Bewährungsfrist je bis 1.4.1923 bewilligt
- Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und
Kriebel wird nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von je 6 Monaten
Festungshaft Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt
- Verhandelt durch Neithardt, Leyendecker,
Beck, Zimmermann, Herrmann
- Gericht lehnt Ausweisung des staatenlosen
Hitlers ab (aufgrund Republikschutzgesetz vom 21. Juli 1922)
- Hitler, Weber und Kriebel werden am 1. April zum sofortigen Strafantritt auf die Festung Landsberg
überführt (Pöhner vom 5. Januar – 31. März 1925 auf Landsberg,
stirbt durch Autounfall am 11. April 1925)
- In Sonderprozessen werden verurteilt:
Rudolf Heß (SA-Führer in München), Julius Streicher, Max Amann, Gregor
Strasser, Edmund Heines (SA-Führer München), sowie am 28. April 40 Mitglieder
des Stoßtrupps Hitler, unter ihnen Emil Maurice, Hitlers jetziger Begleiter
Julius Schaub und der Münchner Oberbürgermeister Karl Fiehler
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1. April 1924 Hitler und Kriebel erteilen
nach ihrer Verurteilung Röhm Vollmacht zum Wiederaufbau der SA und Wehrbewegung,
Göring ernennt ihn in Innsbruck zum stellvertretenen Kommandeur der SA, Rossbach
wird Stabschef für die SA
der Strafverfolger Hitlers, sagte in seinem Schlussplädoyer:
"Sein ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und
entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt
unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine
einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet... Als Mensch (en) können wir
Hitler unsere Achtung nicht versagen."