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Der Freistaat Bayern

Proklamation des Freistaats Bayern am 9.11.1918 durch Kurt Eisner, der als Unabhängiger und als ausgesprochener Befürworter der neuen Räte durch die Revolution ins höchste Staatsamt gelangt war, dadurch neue Epoche in Verfassungsgeschichte Bayerns, gekennzeichnet durch Auseinandersetzungen über Frage der Verwirklichung der Volkssouveränität, 1919 setzt sich Modell der parlamentarischen Demokratie (Vorbild Weimarer Reichsverfassung) durch

12.01.1919 erste, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen in Bayern (Beteiligung von Frauen, sowie Landtagsmandate für Frauen), der unter Eisner ausgearbeitete Verfassungsentwurf konnte vom neuen Landtag aufgrund der Radikalisierung der politischen Lage nicht beraten werden, Mitglieder des Landtags und der Regierung fliehen nach Bamberg, dort beschließt der Landtag in einer einzigen Sitzung am 12.08.1919 die neue Verfassung (165 Ja-Stimmen und 3- Nein-Stimmen der USPD sowie eine Enthaltung), Verfassung wird 2 Tage später veröffentlicht und nach dem Tagungsort benannt „Bamberger Verfassung“, sie tritt nach redaktioneller Angleichung an Weimarer Verfassung am 15.09.1919  in Kraft, sie bildet somit bis zur Gleichschaltung Bayerns im 3. Reich die rechtliche Grundlage des politisch-sozialen Lebens im Freistaat

 „Bamberger Verfassung“ von 1919 lehnt sich stark an die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 an, betont aber die eigene Staatlichkeit Bayerns, sie enthielt Grundrechte, die die entsprechenden Artikel der Weimarer Verfassung ergänzten und bestimmte eigene bayerische Staatsangehörigkeit, weitreichende plebiszitäre Verfassungselemente, die der Eisnersche Verfassungsentwurf enthielt, fanden ebenso wenig Eingang in Bamberger Verfassung wie Pläne, das Amt eines über dem Gesamtministerium stehenden bayerischen Ministerpräsidenten sowie eine zweite berufständisch zusammengesetzte Kammer zu schaffen.

Nach Bamberger Verfassung war Bayern eine Republik in der das Volk die Staatsgewalt teils unmittelbar durch Volksentscheid, teils mittelbar durch gewählte Repräsentanten ausübte, neues Wahlrecht mit Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 21, des passiven auf 25 Jahre, mit Festlegung der Verhältniswahl und Bestimmung allgemeiner demokratischer Wahlgrundsätze was Volkssouveränität realisieren sollte

Zentrales Organ der Staatsgewalt war der vom Volk auf 4 Jahre gewählte Landtag, er repräsentierte die Legislative, die Regierung bzw. das „Gesamtministerium“ ging aus dem Parlament hervor und war ihm verantwortlich, vom Landtag mit Mehrheit gewählte Ministerpräsident sowie die Minister (die vom Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtages gewählt) benötigten eine solide Parteienmehrheit und konnten durch parlamentarisches Misstrauensvotum zum Rücktritt gezwungen werden

 der Landtag hatte über alle Gesetzesanträge zu beraten und zu beschließen, die von seinen Mitgliedern, vom Gesamtministerium, oder vom Volk in Form eines „Volksbegehrens“ an ihn gerichtet wurden, in besonderen Fällen konnten Wahlberechtigte zur unmittelbaren Gesetzgebung durch „Volksentscheid“ aufgerufen werden, ausgenommen von Volksbegehren und Volksentscheid waren alle Gesetze, die die Staatsfinanzen betrafen, oder die vom Landtag als besonders dringend eingestuft wurden, sowie Staatsverträge, lehnte Landtag Volksbegehren ab, oder nahm Gesetzesvorschlag nur mit Änderungen an, musste ein Volksentscheid stattfinden, Volksentscheid konnte auch vom Gesamtministerium gegen ein Gesetzesbeschluss des Landtages initiiert werden, wobei Volk als oberste Instanz über Streit der beiden Staatsorgane zu entscheiden hatte

Faktisch spielten Volksentscheid und Volksbegehren in erster bayerischen Republik kaum eine Rolle, nur ein Volksbegehren von 1924 indem die Auflösung des Landtages gefordert wurde erreichte die notwendige Stimmenanzahl, ein Volksentscheid folgte jedoch nicht, da der Landtag zuvor von seinem Recht der Selbstauflösung Gebrauch machte

1927 wird das Redeverbot Hitlers in Bayern aufgehoben

Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 begann Ende der Bamberger Verfassung, am 29.04.1933 tagt Bayerischer Landtag zum letzten mal, kurz darauf wurden Landtagsabgeordnete verhaftet, mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30.01.1934 hoben Nationalsozialisten die Bamberger Verfassung faktisch auf, Hoheitsrechte der Länder gingen auf das Reich über und alle Landtage wurden aufgelöst, Landtagsgebäude in München wurde Sitz der Gauleitung Oberbayern der NSDAP

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