Proklamation des Freistaats Bayern am 9.11.1918 durch Kurt Eisner,
der als Unabhängiger und als ausgesprochener Befürworter der neuen Räte durch
die Revolution ins höchste Staatsamt gelangt war,
dadurch neue Epoche in Verfassungsgeschichte Bayerns, gekennzeichnet durch
Auseinandersetzungen über Frage der Verwirklichung der Volkssouveränität, 1919
setzt sich Modell der parlamentarischen Demokratie (Vorbild Weimarer
Reichsverfassung) durch
12.01.1919 erste, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen
in Bayern (Beteiligung von Frauen, sowie Landtagsmandate für Frauen), der
unter Eisner ausgearbeitete Verfassungsentwurf konnte vom neuen Landtag
aufgrund der Radikalisierung der politischen Lage nicht beraten werden,
Mitglieder des Landtags und der Regierung fliehen nach Bamberg, dort
beschließt der Landtag in einer einzigen Sitzung am 12.08.1919 die neue
Verfassung (165 Ja-Stimmen und 3- Nein-Stimmen der USPD sowie eine
Enthaltung), Verfassung wird 2 Tage später veröffentlicht und nach dem
Tagungsort benannt „Bamberger Verfassung“, sie tritt nach
redaktioneller Angleichung an Weimarer Verfassung am 15.09.1919 in Kraft, sie
bildet somit bis zur Gleichschaltung Bayerns im 3. Reich die rechtliche
Grundlage des politisch-sozialen Lebens im Freistaat
„Bamberger Verfassung“ von 1919 lehnt sich stark an die
Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 an, betont aber die eigene Staatlichkeit
Bayerns, sie enthielt Grundrechte, die die entsprechenden Artikel der Weimarer
Verfassung ergänzten und bestimmte eigene bayerische Staatsangehörigkeit,
weitreichende plebiszitäre Verfassungselemente, die der Eisnersche
Verfassungsentwurf enthielt, fanden ebenso wenig Eingang in Bamberger
Verfassung wie Pläne, das Amt eines über dem Gesamtministerium stehenden
bayerischen Ministerpräsidenten sowie eine zweite berufständisch
zusammengesetzte Kammer zu schaffen.
Nach Bamberger Verfassung war Bayern eine Republik in der das Volk
die Staatsgewalt teils unmittelbar durch Volksentscheid, teils mittelbar durch
gewählte Repräsentanten ausübte, neues Wahlrecht mit Herabsetzung des aktiven
Wahlalters auf 21, des passiven auf 25 Jahre, mit Festlegung der
Verhältniswahl und Bestimmung allgemeiner demokratischer Wahlgrundsätze was
Volkssouveränität realisieren sollte
Zentrales Organ der Staatsgewalt war der vom Volk auf 4 Jahre
gewählte Landtag, er repräsentierte die Legislative, die Regierung bzw. das „Gesamtministerium“
ging aus dem Parlament hervor und war ihm verantwortlich, vom Landtag mit
Mehrheit gewählte Ministerpräsident sowie die Minister (die vom
Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtages gewählt) benötigten eine
solide Parteienmehrheit und konnten durch parlamentarisches Misstrauensvotum
zum Rücktritt gezwungen werden
der Landtag hatte über alle Gesetzesanträge zu beraten und zu
beschließen, die von seinen Mitgliedern, vom Gesamtministerium, oder vom Volk
in Form eines „Volksbegehrens“ an ihn gerichtet wurden, in besonderen
Fällen konnten Wahlberechtigte zur unmittelbaren Gesetzgebung durch „Volksentscheid“
aufgerufen werden, ausgenommen von Volksbegehren und Volksentscheid waren alle
Gesetze, die die Staatsfinanzen betrafen, oder die vom Landtag als besonders
dringend eingestuft wurden, sowie Staatsverträge, lehnte Landtag Volksbegehren
ab, oder nahm Gesetzesvorschlag nur mit Änderungen an, musste ein
Volksentscheid stattfinden, Volksentscheid konnte auch vom Gesamtministerium
gegen ein Gesetzesbeschluss des Landtages initiiert werden, wobei Volk als
oberste Instanz über Streit der beiden Staatsorgane zu entscheiden hatte
Faktisch spielten Volksentscheid und Volksbegehren in erster
bayerischen Republik kaum eine Rolle, nur ein Volksbegehren von 1924 indem die
Auflösung des Landtages gefordert wurde erreichte die notwendige
Stimmenanzahl, ein Volksentscheid folgte jedoch nicht, da der Landtag zuvor
von seinem Recht der Selbstauflösung Gebrauch machte
1927 wird das Redeverbot Hitlers in Bayern aufgehoben
Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 begann
Ende der Bamberger Verfassung, am 29.04.1933 tagt Bayerischer Landtag zum
letzten mal, kurz darauf wurden Landtagsabgeordnete verhaftet, mit dem „Gesetz
über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30.01.1934 hoben Nationalsozialisten
die Bamberger Verfassung faktisch auf, Hoheitsrechte der Länder gingen auf das
Reich über und alle Landtage wurden aufgelöst, Landtagsgebäude in München
wurde Sitz der Gauleitung Oberbayern der NSDAP