Die Sonderverbände der Wehrmacht
Durch eine Verfügung des
Reichskriegsministers und OB der Wehrmacht vom 07.08.1936 gemäß D 73,
neugefasst mit HDV. 39 vom 26.03.1938, wurden die OB`s der Wehrmachtssteile
ermächtigt, nach Bedarf Sonderabteilungen (Sdr. Abt.) aufzustellen.
Nach den Begriffsbestimmungen des OKW
handelte es sich bereits im Frieden um Erziehungs- und nicht
Strafeinrichtungen. Hier dienten Wehrpflichtige, die zur Erfüllung ihres
Wehrdienstes oder zur kurzzeitigen Ausbildung zu einer Sdr. Abt. durch die
Wehrersatzdienststellen ausgehoben wurden. Weiterhin dienten hier Soldaten,
die aus dienstlichen oder disziplinären Gründen zum Weiter- bzw. Nachdienen
verpflichtet wurden. Über die Versetzung entschied der zuständige
Kommandierende General. Eine Versetzung sollte in der Regel erst erfolgen,
wenn sämtliche erzieherischen und disziplinaren Möglichkeiten ausgeschöpft
waren. Vor der Versetzung erfolgte bei Soldaten mit höheren Dienstgraden die
Dienstgradherabsetzung (Degradierung). Bei Verbüßung von Freiheitsstrafen
erfolgte die Versetzung zur Sdr. Abt. mit den auf dem letzten
Strafvollziehungstag folgenden Tag. Die Aufnahme solcher Soldaten bedeutete
eine Ehr- und Wehrminderung.
Nach einwandfreier Führung konnten Soldaten der Sdr. Abt. in der Regel nach 3
Monaten versetzt oder rückversetzt werden, Rekruten erst nach absolvierter
Grundausbildung. Wer sich durch Selbstverstümmelung versucht hatte dem
Wehrdienst zu entziehen durfte als Soldat einer Sdr. Abteilung nur in
besonders begründeten Ausnahmefällen zur Versetzung oder Rückversetzung
vorgeschlagen werden.
Nicht in die Sdr. Abt. gehörten Soldaten, die durch Feldkriegsgerichte zu
Freiheitsstrafen verurteilt wurden, dies waren den Wehrmachtsgefängnissen bzw.
Feldstrafgefangenen-Abteilungen zuzuführen.
Für das Feldheer wurden mit Verfügung des
Oberbefehlshaber des Heeres vom 03.01.1940 3 Feld-Sonder-Abteilungen
aufgestellt, deren Unterbringung möglichst im unmittelbaren Gefahrenbereich
erfolgen sollte. Einsätze und Unterstellungen wurden vom OB des Heeres
bestimmt.
Di Abteilungen A, B und C wurden am 24.08.1941 zu einem Feld-Sonder-Bataillon
(Stab und 3 Kompanien) zusammengefasst und im Fort Alvensleben in Metz
stationiert und später zu den Heeresgruppen Nord (1941) und Süd (1944)
verlegt. Sammelstellen bestanden in Metz und Thron bzw. Warschau bis zur
Auflösung am 01.11.1944. Danach waren die zu überweisenden Soldaten an eine
Sammelstelle der Sonderabteilung IX auf dem Truppenübungsplatz Schwarzenborn
zu überweisen. Allein die 11. Armee hatte eine Sondergenehmigung diese
Soldaten nach Ploesti weiterzuleiten.
Eine Versetzung zu einer solchen Abteilung
galt als schimpflich und betraf Soldaten, die charakterlich minder beurteilt
wurden als andere Soldaten, sie stellten eine Gefahr für das innere Gefüge der
Truppe dar. Soldaten die eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatten, durften
nicht in die Feldsondereinheiten versetzt werden, denn der Dienst dort galt
lediglich als Freiheitsentzug.
Nach Auflösung der Kriegssonderabteilung der
Kriegsmarine auf der Halbinsel Hela wurde am 03.07.1942 die
Marinekompanie des Feld-Sonder-Bataillons des Feldheeres aufgestellt und
diesem truppendienstlich unterstellt. Die Marinesoldaten wurden nicht versetzt
sondern kommandiert, dabei vor allem solche, die sich in den
Schiffs-Stamm-Abteilungen 30 und 31 nicht bewährt hatten. Diese Abteilungen
waren Erziehungseinrichtungen der Kriegsmarine, die den 2. Admiralen der
Marinestationskommandos unterstellt waren. Die Bestimmungen zur Kommandierung
in diese Abteilungen entsprachen in etwa denen zur Versetzung in die
Erziehungseinrichtungen den Heeres.
Bei der Luftwaffe war anstelle der
aufgelösten Sdr. Abteilung, das Prüfungslager der Luftwaffe zunächst in
Leipzig-Schöngau aufgestellt und am 12.09.1942 nach Dedelsdorf in
Niedersachsen verlegt worden. Die Bestimmungen entsprachen denen des Heeres
und der Kriegsmarine, wobei besonders harte Anforderungen gestellt wurden, um
so frontnah wie möglich zu sein. Das Prüfungslager wurde am 22.06.1943
aufgelöst und dafür die 14. Luftwaffen-Jägerkompanie z.b.V. gebildet.
Sammelpunkt wurde das Feld-Ersatz-Bataillon 3 (L) in Olmütz. Nach Auflösung
dieser Kompanie wurde am 16.08.1943 die Aufstellung der Sonderkompanien z.b.V.
1, 2 und 3 befohlen. Sie wurden ohne Waffen im Arbeitseinsatz in Frontnähe
verwendet. Die Prüfungszeit dauerte 3- 6 Monate. Die Zuführung erfolgte über
die Ausbildungs- und Ersatz-Kompanien z.b.V. 1, 2 und 3 sowie über die 4./FEB
3 (L) in Deblin-Irena (früher Olmütz).
Die Einheiten des Heeres, der Kriegsmarine
und der Luftwaffe waren Strafeinheiten, denn außer den Strafvollzugs und
Verwahreinrichtungen (u.a. Strafvollstreckungszüge bei den Divisionen) gab es
keine anderen Strafeinheiten. Bewährungstruppen waren weder Erziehungs- noch
Strafeinheiten. Die Bewährungsmannschaften bestanden aus kriegsgerichtlich
bzw. zivilgerichtlich bestraften Wehrmachtsangehörigen, denen ganz oder
teilweise Strafaussetzung gewährt und ausdrücklich Bewährung in einer
Bewährungseinheit verordnet wurde. Auf Vorschlag oder Anhörung des
Kommandanten einer Strafvollzugseinrichtung konnte der zuständige Befehlshaber
oder Gerichtsherr über Versetzung eines Verurteilten aus den Strafvollzug -
nach Strafaussetzung, bei Zuchthausstrafe vorherige Umwandlung in
Gefängnisstrafe usw. - zur Bewährungstruppe entscheiden. Waren sie wehrwürdig
erfolgte die Versetzung zur Bewährungstruppe 500, oder zu den
Luftwaffen-Feld-Bataillonen z.b.V. bzw. zur SS-Bewährungstruppe, wo sie nach
dem Gnadenerweisen der jeweils zuständige Einheitsführer (Kompanie-Chef) zu
beantragen und der jeweils zuständige Armee-Oberbefehlshaber nach Prüfung
durch das zuständige Feld-Kriegsgericht zu genehmigen hatte, zur Truppe
versetzt oder rückversetzt wurden.
Mit Führererlass vom 21.12.1940 und gemäß
Durchführungsverordnung des Chefs OKW vom 05.04.1941 usw. wurde die
Bewährungstruppe 500 (als Heerestruppe) auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken
gebildet. Zunächst entstand in Meiningen eine Infanterie-Ersatz-Kompanie 500,
woraus sich später das Infanterie-Ersatz-Bataillon 500 in Fulda entwickelte,
das 1943 nach Skiernievice und 1944 nach Brünn verlegte, wo es als I.
Bataillon mit dem in Tomaszow aufgestellten und nach Olmütz verlegten
Infanterie-Ausbildungs-Bataillon 500 (als II. Bataillon) das
Infanterie-Ersatz-und-Ausbildungs-Regiment 500 bildete, das bei den Endkämpfen
im Raum Brünn bis Mai 1945 im Einsatz stand.
Als erster Feldverband entstand 1941 in
Fulda das Infanterie-Bataillon z.b.V. 500, das zum Teil 1944 mit der
Kampfgruppe Tarnopol unterging. Im Zuge der Vermehrung der Bewährungstruppe
500 entstanden 1941 und 1942 die Bataillone 540 und 550, sowie im Winter
1942/43 die Bataillone 560 und 561. Die Kampfbataillone gliederten sich in je
eine Stabskompanie mit Inf.-Geschütz- Panzer-, Pionier- und Nachrichtenzug,
sowie 3 Schützenkompanien und einer MG-Kompanie mit 3 SMG-Zügen, einem
mittleren Granatwerferzug (80mm), später schweren Granatwerferzug (120mm) auf
Raupenschlepper-Ost.
Die Bataillone, gegliedert wie
Jäger-Bataillone, waren pferdebespannt. Sie kämpften bei besonderen
Schwerpunkten und bewährten sich im wahrsten Sinne des Wortes. Im Laufe des
Krieges gingen ca. 80.000 Soldaten durch die Bewährungstruppe 500, dabei
entstanden außerordentlich hohe Verluste unter den meist aus Heer und
Kriegsmarine kommenden Soldaten.
Das als Bewährungsverband selbstständige
Pionier-Sturmbataillon 500 mit 3 Kompanien, welches im Februar 1944 unter
Verwendung der Panzer-Pionier-Kompanie 814 aufgestellt worden war, wurde
III./Heerespionier-Sturmbrigade 627. Als weiterer selbstständiger Verband
fungierte das Grenadier-Bataillon z.b.V. 609.
Für die Luftwaffe wurde am 03.11.1942 die
Aufstellung eine Feldbataillons z.b.V. 2 befohlen, das die Nummer 1 erhielt
als es kurze zeit später zur Bildung des LW-Feldbataillons 2 kam. Im März 1943
wurde das III./LW-Feld-Regiment 2 in LW-Feldbataillon z.b.V. 3 umgewandelt. Im
Laufe des Krieges folgten Nr. 4 - 10, zu je einem Stab und 4 Kompanien.
Die SS-Bewährungstruppe entstand aus dem
Bewährungs-Bataillon der Waffen-SS, sowie aus der SS-Bewährungs-Kompanie 11
die anfangs zur 11.SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division "Nordland"
gehörte. Währen des Russland-Feldzuges bewährte sich vor allem das
SS-Bewährungsbataillon 500, das sich von den Bewährungseinheiten des Heeres
und der Luftwaffe darin unterschied, das es dafür kein Stammpersonal gab. Die
Bewährungsmänner im Fronteinsatz, wählten sich hingegen ihre Führer selbst.
Neben den später vermehrten Front- (Einsatz) Verbänden gab es die
Ersatz-Ausbildungs-Verbände in der I. bis II. SS-Bewährungs-Abteilung in
Dublowitz und Olschütz sowie im SS-Grenadier-Ersatz-Bataillon "Ost" in
Breslau, wo die SS-Männer unter erschwerten Bedingungen ausgebildet und zum
Arbeitseinsatz herangezogen wurden. Weiterhin unterschieden sich die
SS-Bewährungseinheiten zum Heer und Luftwaffe darin, das sie nicht nur
Bewährungseinrichtungen sondern auch Strafeinrichtungen waren. Die
SS-Bewährungstruppe wurde vor allem bekannt durch die 2. SS-Sturmbrigade "Dirlewanger"
mit den SS-Regimentern 1 und 2 (zu je 3 Bataillonen), die Partisaneneinsätze
durchführte und wesentlich an der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes
beteiligt war.
Außer den Verurteilten in der
Bewährungstruppe des Heeres und der Luftwaffe gab es auch Verurteilte aus
Anstalten der Justizverwaltung, die von den Anstaltsvorständen dem OKW zur
Bewährung benannt wurden, vom Reichskriegsgericht Verurteilte konnten von
dessen Präsidenten benannt werden; die Strafvollstreckung wurde nur ausgesetzt
unter der Vorraussetzung, daß der Verurteilte nach der Überweisung in das Fort
Zinna in Torgau der Prüfung im dortigen Wehrmachtsgefängnis standhielt. Der
Reichsminister der Justiz konnte zivilrechtlich Verurteilte dem OKW
vorschlagen, sie wurden nach besonderen Vorschriften ausgewählt, falls es sich
um Wehrunwürdige handelte.
Die Bewährungstruppe 999, am 01.10.1942
gebildet, bestand aus ehemals Wehrunwürdigen. Diese erhielten seitens
des zuständigen Wehrbezirkskommandos eine Mitteilung, daß sie wieder der
Wehrüberwachung unterstanden. Mit Zustellung des Gestellungsbefehls wurde den
Wehrunwürdigen eröffnet, daß sie durch einen Führerbefehl für die Dauer des
Krieges als "bedingt wehrwürdig" galten. Sie mussten infanterietauglich
sein. Andernfalls wurden sie einem Bau-Pionier-Bataillon bzw.
Stellungsbau-Pionier-Bataillon der Bewährungstruppe 999 zugewiesen. Die ersten
Einberufungen erfolgten zum 15.10.1942. Der Aufstellungsstab befand sich auf
dem Truppenübungsplatz Heuberg und wurde am 10.12.1943 nach dem
Truppenübungsplatz Baumholder verlegt und in Ersatzbrigade 999 umbenannt.
Als Großverband zur Feldverwendung entstand die 999. Afrikabrigade mit dem
Afrika-Schützen-Regiment 961 bis 964. Von der Bewährungstruppe 999 befanden
sich auf dem afrikanischen Kriegsschauplatz insgesamt 30 Bataillone (I -
XXX/999), von denen nach ihrer Vernichtung die Bataillone XIV - XVIII/999 neu
aufgestellt wurden, wobei das XX./999 Festungs-Infanterie-Bataillon 1483
wurde.
Nach Räumung Afrikas wurde dieser Großverband am 09.06.1943 in 999.
Festungsbrigade umbenannt. und später zur 999. Festungs-Division aufgestockt,
in der neben 23 Festungs-Infanterie-Bataillonen mit je einem Stab und 4
Kompanien. An Festungsinfanterieeinheiten gehörten neben zur Bewährungstruppe
neben dem MG-Bataillon 999 de Bataillone 1009, 1012 und 1446 (auch 1445). Die
Panzer-Aufklärungs-Abteilung 999 wurde später der Sturmdivision Rhodos
unterstellt.
Die leichten Afrika-Artillerie-Abteilungen (mot.) 961 bis 964 wurden I. -
IV./Artillerie-Regiment (mot.) 999. Nach der Unterstellung in die
Sturmdivision Rhodos wurde es in Artillerie-Regiment Rhodos umbenannt. Eine
Heeresküstenbatterie wurde als Heeresküsten-Artillerie-Abteilung 999
aufgestellt. Die Ersatz- und Ausbildungsverbände 999 wurden im September 1944
aufgelöst.
Bewährungsmänner, die den Anforderungen nicht entsprachen wurden den
Bewährungseinheiten der Organisation Todt (O.T.) bei der Oberbauleitung
Soissons überwiesen und galten wieder als wehrunwürdig.
Die Verbände der Bewährungstruppe 999 waren hauptsächlich zum Küstenschutz am
Mittelmeer in Griechenland, auf dem ägäischen und ionischen Inseln, aber auch
in Flandern, auf der Fischerhalbinsel im hohen Norden und im Südabschnitt der
Ostfront eingesetzt, außerdem wurden sie im Bandenkampf verwendet.
Die Festungs-Infanterie-Bataillone 999 wurden am 15.09.1944 zu selbstständigen
Bataillonen erklärt. Ende 1944 und Anfang 1945 wurden sie zu den
Grenadier-Regimentern 1230, 1231 und 1232 umgewandelt und in die 41.
Infanterie-Division umbenannt. Die Division lag auf dem Balkan und auf den
westionischen Inseln, die Anfang 1945 geräumt wurden. Beim Rückzug der
Heeresgruppe E aus Südosteuropa erfolgte ihr geschlossener Einsatz an der
Syrmienfront zusammen mit der
7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division "Prinz Eugen". Im Zuge der
Absetzbewegungen geriet die Division im Raum Zagreb und Luka in jugoslawische
Gefangenschaft.
Eine besondere Stellung nahm der Sonderstab
"F", mit dem Afrika-Schützen-Regiment 361, ein. Seine Mannschaften
waren Ehemalige der französischen Fremdenlegion, sie galten nicht als
wehrunwürdig, wurden jedoch im Frieden nicht zum aktiven Wehrdienst
herangezogen. Im krieg wurde sie nach einer Überprüfung in der Truppe
verwendet, die Prüfung erfolgte durch die Abwehrstellen mit den örtlichen
Staatspolizeileitstellen. Die Entscheidung über die Zulassung ehemaliger
Fremdenlegionäre oblag den Wehrkreis-Befehlshabern. Die Verwendung erfolgte in
Sondereinheiten, aus denen das Regiment 361 hervorging. Es unterstand dem
Sonderstab "F" beim Einsatz an der Ostfront in Ukraine, in Südrussland
und in der Kalmückensteppe. Ersatztruppenteil war das Infanterie-Bataillon
z.b.V. 361 in Rheine, das im Oktober 1942 in Panzergrenadier-Ersatz-Bataillon
361 umbenannt und nach Wuppertal verlegt wurde. Es verlor ab 1943 den
Charakter einer Bewährungseinheit und wurde im Panzergrenadier-Regiment 361
umbenannt, nachdem sich alle Legionäre im Kampf bewährt hatten. Nach den
Richtlinien des OKW vom 30.09 und vom 20.10.1943 wurden die Fremdenlegionäre
von jedem Makel befreit und fortan im Rahmen der 90. Panzergrenadier-Division
verwendet. Deutsche Staatsangehörige, die im spanischen Bürgerkrieg auf Seiten
der der rot-spanischen Seite kämpften, die im Frieden der Ersatzreserve I bzw.
Landwehr II zugeteilt waren, wie Fremdenlegionäre behandelt wurden.
Für die Führung der Sonderverbände bedurfte
es besonders geeignetem Stammpersonal, das sich aus Offizieren und
Unteroffizieren, aber auch zu einem geringen teil aus Mannschaften (meist
Stabsfunktionen) zusammensetzte. Vorraussetzung war, das ein Angehöriger des
Stammpersonals niemals disziplinar oder anderweitig aufgefallen war und gut
beurteilt wurde. Die Auswahl erfolgte lediglich nach pädagogischen Eignungen
und Fähigkeiten. Im Kampf teilte das Stammpersonal das Schicksal der
anvertrauten Bewährungsmänner.