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Die Sonderverbände der Wehrmacht

Durch eine Verfügung des Reichskriegsministers und OB der Wehrmacht vom 07.08.1936 gemäß D 73, neugefasst mit HDV. 39 vom 26.03.1938, wurden die OB`s der Wehrmachtssteile ermächtigt, nach Bedarf Sonderabteilungen (Sdr. Abt.) aufzustellen.

Nach den Begriffsbestimmungen des OKW handelte es sich bereits im Frieden um Erziehungs- und nicht Strafeinrichtungen. Hier dienten Wehrpflichtige, die zur Erfüllung ihres Wehrdienstes oder zur kurzzeitigen Ausbildung zu einer Sdr. Abt. durch die Wehrersatzdienststellen ausgehoben wurden. Weiterhin dienten hier Soldaten, die aus dienstlichen oder disziplinären Gründen zum Weiter- bzw. Nachdienen verpflichtet wurden. Über die Versetzung entschied der zuständige Kommandierende General. Eine Versetzung sollte in der Regel erst erfolgen, wenn sämtliche erzieherischen und disziplinaren Möglichkeiten ausgeschöpft waren. Vor der Versetzung erfolgte bei Soldaten mit höheren Dienstgraden die Dienstgradherabsetzung (Degradierung). Bei Verbüßung von Freiheitsstrafen erfolgte die Versetzung zur Sdr. Abt. mit den auf dem letzten Strafvollziehungstag folgenden Tag. Die Aufnahme solcher Soldaten bedeutete eine Ehr- und Wehrminderung.
Nach einwandfreier Führung konnten Soldaten der Sdr. Abt. in der Regel nach 3 Monaten versetzt oder rückversetzt werden, Rekruten erst nach absolvierter Grundausbildung. Wer sich durch Selbstverstümmelung versucht hatte dem Wehrdienst zu entziehen durfte als Soldat einer Sdr. Abteilung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Versetzung oder Rückversetzung vorgeschlagen werden.
Nicht in die Sdr. Abt. gehörten Soldaten, die durch Feldkriegsgerichte zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, dies waren den Wehrmachtsgefängnissen bzw. Feldstrafgefangenen-Abteilungen zuzuführen.

Für das Feldheer wurden mit Verfügung des Oberbefehlshaber des Heeres vom 03.01.1940 3 Feld-Sonder-Abteilungen aufgestellt, deren Unterbringung möglichst im unmittelbaren Gefahrenbereich erfolgen sollte. Einsätze und Unterstellungen wurden vom OB des Heeres bestimmt.
Di Abteilungen A, B und C wurden am 24.08.1941 zu einem Feld-Sonder-Bataillon (Stab und 3 Kompanien) zusammengefasst und im Fort Alvensleben in Metz stationiert und später zu den Heeresgruppen Nord (1941) und Süd (1944) verlegt. Sammelstellen bestanden in Metz und Thron bzw. Warschau bis zur Auflösung am 01.11.1944. Danach waren die zu überweisenden Soldaten an eine Sammelstelle der Sonderabteilung IX auf dem Truppenübungsplatz Schwarzenborn zu überweisen. Allein die 11. Armee hatte eine Sondergenehmigung diese Soldaten nach Ploesti weiterzuleiten.

Eine Versetzung zu einer solchen Abteilung galt als schimpflich und betraf Soldaten, die charakterlich minder beurteilt wurden als andere Soldaten, sie stellten eine Gefahr für das innere Gefüge der Truppe dar. Soldaten die eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatten, durften nicht in die Feldsondereinheiten versetzt werden, denn der Dienst dort galt lediglich als Freiheitsentzug.

Nach Auflösung der Kriegssonderabteilung der Kriegsmarine auf der Halbinsel Hela wurde  am 03.07.1942 die Marinekompanie des Feld-Sonder-Bataillons des Feldheeres aufgestellt und diesem truppendienstlich unterstellt. Die Marinesoldaten wurden nicht versetzt sondern kommandiert, dabei vor allem solche, die sich in den Schiffs-Stamm-Abteilungen 30 und 31 nicht bewährt hatten. Diese Abteilungen waren Erziehungseinrichtungen der Kriegsmarine, die den 2. Admiralen der Marinestationskommandos unterstellt waren. Die Bestimmungen zur Kommandierung in diese Abteilungen entsprachen in etwa denen zur Versetzung in die Erziehungseinrichtungen den Heeres.

Bei der Luftwaffe war anstelle der aufgelösten Sdr. Abteilung, das Prüfungslager der Luftwaffe zunächst in Leipzig-Schöngau aufgestellt und am 12.09.1942 nach Dedelsdorf in Niedersachsen verlegt worden. Die Bestimmungen entsprachen denen des Heeres und der Kriegsmarine, wobei besonders harte Anforderungen gestellt wurden, um so frontnah wie möglich zu sein. Das Prüfungslager wurde am 22.06.1943 aufgelöst und dafür die 14. Luftwaffen-Jägerkompanie z.b.V. gebildet. Sammelpunkt wurde das Feld-Ersatz-Bataillon 3 (L) in Olmütz. Nach Auflösung dieser Kompanie wurde am 16.08.1943 die Aufstellung der Sonderkompanien z.b.V. 1, 2 und 3 befohlen. Sie wurden ohne Waffen im Arbeitseinsatz in Frontnähe verwendet. Die Prüfungszeit dauerte 3- 6 Monate. Die Zuführung erfolgte über die Ausbildungs- und Ersatz-Kompanien z.b.V. 1, 2 und 3 sowie über die 4./FEB 3 (L) in Deblin-Irena (früher Olmütz).

Die Einheiten des Heeres, der Kriegsmarine und der Luftwaffe waren Strafeinheiten, denn außer den Strafvollzugs und Verwahreinrichtungen (u.a. Strafvollstreckungszüge bei den Divisionen) gab es keine anderen Strafeinheiten. Bewährungstruppen waren weder Erziehungs- noch Strafeinheiten. Die Bewährungsmannschaften bestanden aus kriegsgerichtlich bzw. zivilgerichtlich bestraften Wehrmachtsangehörigen, denen ganz oder teilweise Strafaussetzung gewährt und ausdrücklich Bewährung in einer Bewährungseinheit verordnet wurde. Auf Vorschlag oder Anhörung des Kommandanten einer Strafvollzugseinrichtung konnte der zuständige Befehlshaber oder Gerichtsherr über Versetzung eines Verurteilten aus den Strafvollzug - nach Strafaussetzung, bei Zuchthausstrafe vorherige Umwandlung in Gefängnisstrafe usw. - zur Bewährungstruppe entscheiden. Waren sie wehrwürdig erfolgte die Versetzung zur Bewährungstruppe 500, oder zu den Luftwaffen-Feld-Bataillonen z.b.V. bzw. zur SS-Bewährungstruppe, wo sie nach dem Gnadenerweisen der jeweils zuständige Einheitsführer (Kompanie-Chef) zu beantragen und der jeweils zuständige Armee-Oberbefehlshaber nach Prüfung durch das zuständige Feld-Kriegsgericht zu genehmigen hatte, zur Truppe versetzt oder rückversetzt wurden.

Mit Führererlass vom 21.12.1940 und gemäß Durchführungsverordnung des Chefs OKW vom 05.04.1941 usw. wurde die Bewährungstruppe 500 (als Heerestruppe) auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken gebildet. Zunächst entstand in Meiningen eine Infanterie-Ersatz-Kompanie 500, woraus sich später das Infanterie-Ersatz-Bataillon 500 in Fulda entwickelte, das 1943 nach Skiernievice und 1944 nach Brünn verlegte, wo es als I. Bataillon mit dem in Tomaszow aufgestellten und nach Olmütz verlegten Infanterie-Ausbildungs-Bataillon 500 (als II. Bataillon) das Infanterie-Ersatz-und-Ausbildungs-Regiment 500 bildete, das bei den Endkämpfen im Raum Brünn bis Mai 1945 im Einsatz stand.

Als erster Feldverband entstand 1941 in Fulda das Infanterie-Bataillon z.b.V. 500, das zum Teil 1944 mit der Kampfgruppe Tarnopol unterging. Im Zuge der Vermehrung der Bewährungstruppe 500 entstanden 1941 und 1942 die Bataillone 540 und 550, sowie im Winter 1942/43 die Bataillone 560 und 561. Die Kampfbataillone gliederten sich in je eine Stabskompanie mit Inf.-Geschütz- Panzer-, Pionier- und Nachrichtenzug, sowie 3 Schützenkompanien und einer MG-Kompanie mit 3 SMG-Zügen, einem mittleren Granatwerferzug (80mm), später schweren Granatwerferzug (120mm) auf Raupenschlepper-Ost.

Die Bataillone, gegliedert wie Jäger-Bataillone, waren pferdebespannt. Sie kämpften bei besonderen Schwerpunkten und bewährten sich im wahrsten Sinne des Wortes. Im Laufe des Krieges gingen ca. 80.000 Soldaten durch die Bewährungstruppe 500, dabei entstanden außerordentlich hohe Verluste unter den meist aus Heer und Kriegsmarine kommenden Soldaten.

Das als Bewährungsverband selbstständige Pionier-Sturmbataillon 500 mit 3 Kompanien, welches im Februar 1944 unter Verwendung der Panzer-Pionier-Kompanie 814 aufgestellt worden war, wurde III./Heerespionier-Sturmbrigade 627. Als weiterer selbstständiger Verband fungierte das Grenadier-Bataillon z.b.V. 609.

Für die Luftwaffe wurde am 03.11.1942 die Aufstellung eine Feldbataillons z.b.V. 2 befohlen, das die Nummer 1 erhielt als es kurze zeit später zur Bildung des LW-Feldbataillons 2 kam. Im März 1943 wurde das III./LW-Feld-Regiment 2 in LW-Feldbataillon z.b.V. 3 umgewandelt. Im Laufe des Krieges folgten Nr. 4 - 10, zu je einem Stab und 4 Kompanien.

Die SS-Bewährungstruppe entstand aus dem Bewährungs-Bataillon der Waffen-SS, sowie aus der SS-Bewährungs-Kompanie 11 die anfangs zur 11.SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division "Nordland" gehörte. Währen des Russland-Feldzuges bewährte sich vor allem das SS-Bewährungsbataillon 500, das sich von den Bewährungseinheiten des Heeres und der Luftwaffe darin unterschied, das es dafür kein Stammpersonal gab. Die Bewährungsmänner im Fronteinsatz, wählten sich hingegen ihre Führer selbst. Neben den später vermehrten Front- (Einsatz) Verbänden gab es die Ersatz-Ausbildungs-Verbände in der I. bis II. SS-Bewährungs-Abteilung in Dublowitz und Olschütz sowie im SS-Grenadier-Ersatz-Bataillon "Ost" in Breslau, wo die SS-Männer unter erschwerten Bedingungen ausgebildet und zum Arbeitseinsatz herangezogen wurden. Weiterhin unterschieden sich die SS-Bewährungseinheiten zum Heer und Luftwaffe darin, das sie nicht nur Bewährungseinrichtungen sondern auch Strafeinrichtungen waren. Die SS-Bewährungstruppe wurde vor allem bekannt durch die 2. SS-Sturmbrigade "Dirlewanger" mit den SS-Regimentern 1 und 2 (zu je 3 Bataillonen), die Partisaneneinsätze durchführte und wesentlich an der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes beteiligt war.

Außer den Verurteilten in der Bewährungstruppe des Heeres und der Luftwaffe gab es auch Verurteilte aus Anstalten der Justizverwaltung, die von den Anstaltsvorständen dem OKW zur Bewährung benannt wurden, vom Reichskriegsgericht Verurteilte konnten von dessen Präsidenten benannt werden; die Strafvollstreckung wurde nur ausgesetzt unter der Vorraussetzung, daß der Verurteilte nach der Überweisung in das Fort Zinna in Torgau der Prüfung im dortigen Wehrmachtsgefängnis standhielt. Der Reichsminister  der Justiz konnte zivilrechtlich Verurteilte dem OKW vorschlagen, sie wurden nach besonderen Vorschriften ausgewählt, falls es sich um Wehrunwürdige handelte.

Die Bewährungstruppe 999, am 01.10.1942 gebildet, bestand aus ehemals Wehrunwürdigen. Diese erhielten  seitens des zuständigen Wehrbezirkskommandos eine Mitteilung, daß sie wieder der Wehrüberwachung unterstanden. Mit Zustellung des Gestellungsbefehls wurde den Wehrunwürdigen eröffnet, daß sie durch einen Führerbefehl für die Dauer des Krieges als "bedingt wehrwürdig" galten. Sie mussten infanterietauglich sein. Andernfalls wurden sie einem Bau-Pionier-Bataillon bzw. Stellungsbau-Pionier-Bataillon der Bewährungstruppe 999 zugewiesen. Die ersten Einberufungen erfolgten zum 15.10.1942. Der Aufstellungsstab befand sich auf dem Truppenübungsplatz Heuberg und wurde am 10.12.1943 nach dem Truppenübungsplatz Baumholder verlegt und in Ersatzbrigade 999 umbenannt.
Als Großverband zur Feldverwendung entstand die 999. Afrikabrigade mit dem Afrika-Schützen-Regiment 961 bis 964. Von der Bewährungstruppe 999 befanden sich auf dem afrikanischen Kriegsschauplatz insgesamt 30 Bataillone (I - XXX/999), von denen nach ihrer Vernichtung die Bataillone XIV - XVIII/999 neu aufgestellt wurden, wobei das XX./999 Festungs-Infanterie-Bataillon 1483 wurde.
Nach Räumung Afrikas wurde dieser Großverband am 09.06.1943 in 999. Festungsbrigade umbenannt. und später zur 999. Festungs-Division aufgestockt, in der neben 23 Festungs-Infanterie-Bataillonen mit je einem Stab und 4 Kompanien. An Festungsinfanterieeinheiten gehörten neben zur Bewährungstruppe neben dem MG-Bataillon 999 de Bataillone 1009, 1012 und 1446 (auch 1445). Die Panzer-Aufklärungs-Abteilung 999 wurde später der Sturmdivision Rhodos unterstellt.
Die leichten Afrika-Artillerie-Abteilungen (mot.) 961 bis 964 wurden I. - IV./Artillerie-Regiment (mot.) 999. Nach der Unterstellung in die Sturmdivision Rhodos wurde es in Artillerie-Regiment Rhodos umbenannt. Eine Heeresküstenbatterie wurde als Heeresküsten-Artillerie-Abteilung 999 aufgestellt. Die Ersatz- und Ausbildungsverbände 999 wurden im September 1944 aufgelöst.
Bewährungsmänner, die den Anforderungen nicht entsprachen wurden den Bewährungseinheiten der Organisation Todt (O.T.) bei der Oberbauleitung Soissons überwiesen und galten wieder als wehrunwürdig.
Die Verbände der Bewährungstruppe 999 waren hauptsächlich zum Küstenschutz am Mittelmeer in Griechenland, auf dem ägäischen und ionischen Inseln, aber auch in Flandern, auf der Fischerhalbinsel im hohen Norden und im Südabschnitt der Ostfront eingesetzt, außerdem wurden sie im Bandenkampf verwendet.
Die Festungs-Infanterie-Bataillone 999 wurden am 15.09.1944 zu selbstständigen Bataillonen erklärt. Ende 1944 und Anfang 1945 wurden sie zu den Grenadier-Regimentern 1230, 1231 und 1232 umgewandelt und in die 41. Infanterie-Division umbenannt. Die Division lag auf dem Balkan und auf den westionischen Inseln, die Anfang 1945 geräumt wurden. Beim Rückzug der Heeresgruppe E aus Südosteuropa erfolgte ihr geschlossener Einsatz an der Syrmienfront zusammen mit der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division "Prinz Eugen". Im Zuge der Absetzbewegungen geriet die Division im Raum Zagreb und Luka in jugoslawische Gefangenschaft.

Eine besondere Stellung nahm der Sonderstab "F", mit dem Afrika-Schützen-Regiment 361, ein. Seine Mannschaften waren Ehemalige der französischen Fremdenlegion, sie galten nicht als wehrunwürdig, wurden jedoch im Frieden nicht zum aktiven Wehrdienst herangezogen. Im krieg wurde sie nach einer Überprüfung in der Truppe verwendet, die Prüfung erfolgte durch die Abwehrstellen mit den örtlichen Staatspolizeileitstellen. Die Entscheidung über die Zulassung ehemaliger Fremdenlegionäre oblag den Wehrkreis-Befehlshabern. Die Verwendung erfolgte in Sondereinheiten, aus denen das Regiment 361 hervorging. Es unterstand dem Sonderstab "F" beim Einsatz an der Ostfront in Ukraine, in Südrussland und in der Kalmückensteppe. Ersatztruppenteil war das Infanterie-Bataillon z.b.V. 361 in Rheine, das im Oktober 1942 in Panzergrenadier-Ersatz-Bataillon 361 umbenannt und nach Wuppertal verlegt wurde. Es verlor ab 1943 den Charakter einer Bewährungseinheit und wurde im Panzergrenadier-Regiment 361 umbenannt, nachdem sich alle Legionäre im Kampf bewährt hatten. Nach den Richtlinien des OKW vom 30.09 und vom 20.10.1943 wurden die Fremdenlegionäre von jedem Makel befreit und fortan im Rahmen der 90. Panzergrenadier-Division verwendet. Deutsche Staatsangehörige, die im spanischen Bürgerkrieg auf Seiten der der rot-spanischen Seite kämpften, die im Frieden der Ersatzreserve I bzw. Landwehr II zugeteilt waren, wie Fremdenlegionäre behandelt wurden.

Für die Führung der Sonderverbände bedurfte es besonders geeignetem Stammpersonal, das sich aus Offizieren und Unteroffizieren, aber auch zu einem geringen teil aus Mannschaften (meist Stabsfunktionen) zusammensetzte. Vorraussetzung war, das ein Angehöriger des Stammpersonals niemals disziplinar oder anderweitig aufgefallen war und gut beurteilt wurde. Die Auswahl erfolgte lediglich nach pädagogischen Eignungen und Fähigkeiten. Im Kampf teilte das Stammpersonal das Schicksal der anvertrauten Bewährungsmänner.