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Munition für die Kampfpistole

1. Sprenggranatpatrone für Leuchtpistole Z


Sprenggranatpatrone für Leuchtpistole Z


1 = Schlagbolzen, 2 = Kopf, 3 = Gewinde, 4 = Granatkörper, 5 = Drall-Leisten,
6 = Hülse, 7 = Patronenboden


 

 

 

1 = Zündnadel
2 = Führung für Zündnadel
3 = Schlagbolzen
4 = Sperring
5 = Kopf-Gewindeteil
6 = Kopf

 

 

 


 

1 = Granatkörper-Boden
2 = Granatkörper-Stahlhülse mit Gewinde
3 = Aluminium-Mantel
4 = Drall-Leisten
 

 

die Gesamtlänge der Patrone betrug 124,4 mm, der Durchmesser unmittelbar am Patronenboden 28,4 mm, am gezogenen Teil 27,2 mm und am Aufschlagzünder 9 mm

wie zu ersehen ist, war der Kopf der Patrone mit dem Zündmechanismus abschraubbar, der Körper bestand aus einer Stahlröhre, in die zwei Presskörper Sprengstoff eingelegt wurden, dieser Granatkörper war mit einem Mantel aus Leichtmetall umgeben, der mit 5 Leisten versehen war, die genau den Zügen des Pistolenlaufs entsprachen, Körper und Mantel waren in die eigentliche Patronenhülse eingelassen, - die lediglich eine Länge von 35 mm hatte, - und mit dieser im Pressverfahren verbunden

im Zwischenraum zwischen Granatkörperboden und Hülsenboden (ca. 20 mm) wer die Treibladung untergebracht, die durch eine Zündkapsel, wie bei jeder anderen Zentralfeuerpatrone, gezündet wurde, nach dem Abschuss strömten die Gase durch 10 kleine Kanäle in den Hohlraum und schleuderten den Granatkörper aus dem Lauf, während die leere Patronenhülse im Patronenlager des Laufs verblieb und durch Aufklappen des Laufs entfernt werden konnte

der Granatkörper (mit Sprengstoffüllung) selbst war mit einem  Aufschlagzünder versehen, dieser bestand aus einem Schlagbolzen aus braunem Bakelit und einer gefedert gelagerten Zündnadel, die beim Aufschlag des Granatkörpers die Initialzündung betätigte, der Aufschlagzünder war durch einen Kranz von 6 Stahlkugeln gesichert, die eine ungewollte Zündung der Sprengladung verhinderten, erst nach Abschuss der Patrone setzte, durch den Drall des gezogenen Laufs bedingt, die Rotation des Granatkörpers diese Sicherung aus und die Sprengladung konnte beim Aufschlag gezündet werden

die Sprenggranate wurde gegen lebende Ziele und solche von geringer Widerstandskraft eingesetzt, die Patrone wog ohne Sprengladung 118 g, sie war einzeln in Pappschachteln verpackt, die Hülse trug als Bodenstempel die Bezeichnung "Spr.Z."
 

2. Sprengpatrone für Kampfpistole

diese Patrone glich in ihrem Äußeren der vorherigen, der Unterschied bestand in einer stärkeren Ladung, außerdem hatte sie einen zusätzlichen Kanal, der den Rückstoß mindern sollte, sie wurde ab 1943 hergestellt und hatte folgenden Bodenstempel:


Bodenstempel der Sprenggranatpatrone für Kampfpistole Z
 

3. Nachrichtenpatrone Z

äußerlich glich sie den Nr. 1. und 2., hatte jedoch außerdem einen schwarzen Plastikkopf, der ebenfalls abschraubbar war und mit einer Nachricht oder einem kleinen Gegenstand gefüllt werden konnte, vor dem Gebrauch befand sich ein Zettel und ein kleiner Bleistift im Kopf, damit man nicht erst nach Schreibmaterial suchen musste


Nachrichtenpatrone Z

anstelle des Sprengstoffes war der Körper mit einer Auswerferladung und einem Rauchentwickler gefüllt, der das Auffinden der Nachricht erleichtern sollte, der Abschuss und die Zündung der Patrone erfolgte wie bei 1. und 2., der Stahlkörper entfiel, der Granatkörper war aus Leichtmetall, der Bodenstempel lautete "Nachr.Z."
 

4. Deutpatrone Z

äußerlich ähnlich, war der Körper mit einer Ladung gefüllt, die einen orangefarbenen Rauch entwickelte, nach dem Abschuss wurde ein Verzögerungssatz gezündet, welcher, nachdem er eine dicke Pappscheibe durchdrungen hatte, den aus vier Stangen bestehenden Rauchsatz entzündete, diese Patrone diente zum Abgeben von vorher vereinbarten Signalen und trug als Bodenstempel die Bezeichnung "Deut.Z."
 

5. Fallschirmleuchtpatrone für Kampfpistole

wiederum äußerlich ähnlich, mit einem schwarzen Plastikkopf und weißer Spitze, der Körper, der sich, wie die anderen, nach dem Schuß von der kurzen Hülse trennte, enthielt einen kleinen Fallschirm, nach einer gewissen Flugzeit löste sich der Kopf mit dem Fallschirm vom Körper, nachdem ein Verzögerungssatz die Trennung bewirkt und den Leuchtsatz entzündet hatte, der Bodenstempel lautete: "F.Leucht.Z."
 

6. Nebelpatrone für Kampfpistole

als erste der Patronen, die sich bei der Panzerbekämpfung hervorragend bewährt haben, sei hier die Nebelpatrone erwähnt, sie glich in ihrem Äußeren der Sprengpatrone, hatte also ebenfalls Aufschlagzünder, welcher aber nicht einen Sprengsatz, sondern einen Nebelkampfstoff entzündete, der in dem Aluminiumkörper untergebracht war, die Stahlhülse fehlte, der Abschuss und die Zündung waren den vorhergehenden gleich, diese Patrone konnte auf eine Entfernung bis zu 60 m, durch den Drall bedingt, mit einem ganz geringen Neigungswinkel, auf Panzer abgeschossen werden, die starke Rauchentwicklung sollte den Panzerfahrer und die Besatzung blenden und den Panzer vorübergehend außer Kontrolle bringen, in diesem Zeitraum konnte man sich dem Panzer nähern und, etwa durch Anbringen von Hohlladungen, geballten Ladungen, Brandsätzen, Handgranaten usw., außer Gefecht setzen

der Nebelkampfstoff enthielt ferner noch einen Reizstoff, der, wenn er in den Kampfraum eindrang (etwa durch geöffnete Luken oder Schießscharten, auch durch die Läufe der Waffen) die Besatzung zum Verlassen des Fahrzeuges zwang
 

7. Nebeleihandgranate 42/II

eine ähnliche, jedoch durch das weitaus größere Füllvolumen, noch viel stärkere Wirkung konnte mit der Nebeleihandgranate 42/II erzielt werden, diese entstand aus der Nebeleihandgranate 42, wurde eigens zum Verschießen aus der Leuchtpistole geschaffen, konnte aber auch mit der gezogenen Leuchtpistole verwendet werden, Einzelheiten liegen leider nicht vor, mit großer Wahrscheinlichkeit glich ihr Aufbau der nächsten Position