1 = Granatkörper-Boden
2 = Granatkörper-Stahlhülse mit Gewinde
3 = Aluminium-Mantel
4 = Drall-Leisten
die Gesamtlänge der Patrone betrug 124,4 mm, der
Durchmesser unmittelbar am Patronenboden 28,4 mm, am gezogenen Teil 27,2 mm
und am Aufschlagzünder 9 mm
wie zu ersehen ist, war der Kopf der Patrone mit dem
Zündmechanismus abschraubbar, der Körper bestand aus einer Stahlröhre, in die
zwei Presskörper Sprengstoff eingelegt wurden, dieser Granatkörper war mit
einem Mantel aus Leichtmetall umgeben, der mit 5 Leisten versehen war, die
genau den Zügen des Pistolenlaufs entsprachen, Körper und Mantel waren in die
eigentliche Patronenhülse eingelassen, - die lediglich eine Länge von 35 mm
hatte, - und mit dieser im Pressverfahren verbunden
im Zwischenraum zwischen Granatkörperboden und Hülsenboden
(ca. 20 mm) wer die Treibladung untergebracht, die durch eine Zündkapsel, wie
bei jeder anderen Zentralfeuerpatrone, gezündet wurde, nach dem Abschuss
strömten die Gase durch 10 kleine Kanäle in den Hohlraum und schleuderten den
Granatkörper aus dem Lauf, während die leere Patronenhülse im Patronenlager
des Laufs verblieb und durch Aufklappen des Laufs entfernt werden konnte
der Granatkörper (mit Sprengstoffüllung) selbst war mit
einem Aufschlagzünder versehen, dieser bestand aus einem Schlagbolzen
aus braunem Bakelit und einer gefedert gelagerten Zündnadel, die beim
Aufschlag des Granatkörpers die Initialzündung betätigte, der Aufschlagzünder
war durch einen Kranz von 6 Stahlkugeln gesichert, die eine ungewollte Zündung
der Sprengladung verhinderten, erst nach Abschuss der Patrone setzte, durch
den Drall des gezogenen Laufs bedingt, die Rotation des Granatkörpers diese
Sicherung aus und die Sprengladung konnte beim Aufschlag gezündet werden
die Sprenggranate wurde gegen lebende Ziele und solche von
geringer Widerstandskraft eingesetzt, die Patrone wog ohne Sprengladung 118 g,
sie war einzeln in Pappschachteln verpackt, die Hülse trug als Bodenstempel
die Bezeichnung "Spr.Z."
2. Sprengpatrone für Kampfpistole
diese Patrone glich in ihrem Äußeren der vorherigen, der
Unterschied bestand in einer stärkeren Ladung, außerdem hatte sie einen
zusätzlichen Kanal, der den Rückstoß mindern sollte, sie wurde ab 1943 hergestellt und hatte folgenden
Bodenstempel:
Bodenstempel der Sprenggranatpatrone für Kampfpistole Z
3. Nachrichtenpatrone Z
äußerlich glich sie den Nr. 1. und 2., hatte jedoch
außerdem einen schwarzen Plastikkopf, der ebenfalls abschraubbar war und mit
einer Nachricht oder einem kleinen Gegenstand gefüllt werden konnte, vor dem
Gebrauch befand sich ein Zettel und ein kleiner Bleistift im Kopf, damit man
nicht erst nach Schreibmaterial suchen musste
Nachrichtenpatrone Z
anstelle des Sprengstoffes war der Körper mit einer
Auswerferladung und einem Rauchentwickler gefüllt, der das Auffinden der
Nachricht erleichtern sollte, der Abschuss und die Zündung der Patrone
erfolgte wie bei 1. und 2., der Stahlkörper entfiel, der Granatkörper war aus
Leichtmetall, der Bodenstempel lautete "Nachr.Z."
4. Deutpatrone Z
äußerlich ähnlich, war der Körper mit einer Ladung gefüllt,
die einen orangefarbenen Rauch entwickelte, nach dem Abschuss wurde ein
Verzögerungssatz gezündet, welcher, nachdem er eine dicke Pappscheibe
durchdrungen hatte, den aus vier Stangen bestehenden Rauchsatz entzündete,
diese Patrone diente zum Abgeben von vorher vereinbarten Signalen und trug als
Bodenstempel die Bezeichnung "Deut.Z."
5. Fallschirmleuchtpatrone für Kampfpistole
wiederum äußerlich ähnlich, mit einem schwarzen Plastikkopf
und weißer Spitze, der Körper, der sich, wie die anderen, nach dem Schuß von
der kurzen Hülse trennte, enthielt einen kleinen Fallschirm, nach einer
gewissen Flugzeit löste sich der Kopf mit dem Fallschirm vom Körper, nachdem
ein Verzögerungssatz die Trennung bewirkt und den Leuchtsatz entzündet hatte,
der Bodenstempel lautete: "F.Leucht.Z."
6. Nebelpatrone für Kampfpistole
als erste der Patronen, die sich bei der Panzerbekämpfung
hervorragend bewährt haben, sei hier die Nebelpatrone erwähnt, sie glich in
ihrem Äußeren der Sprengpatrone, hatte also ebenfalls Aufschlagzünder, welcher
aber nicht einen Sprengsatz, sondern einen Nebelkampfstoff entzündete, der in
dem Aluminiumkörper untergebracht war, die Stahlhülse fehlte, der Abschuss und
die Zündung waren den vorhergehenden gleich, diese Patrone konnte auf eine
Entfernung bis zu 60 m, durch den Drall bedingt, mit einem ganz geringen
Neigungswinkel, auf Panzer abgeschossen werden, die starke Rauchentwicklung
sollte den Panzerfahrer und die Besatzung blenden und den Panzer vorübergehend
außer Kontrolle bringen, in diesem Zeitraum konnte man sich dem Panzer nähern
und, etwa durch Anbringen von Hohlladungen, geballten Ladungen, Brandsätzen,
Handgranaten usw., außer Gefecht setzen
der Nebelkampfstoff enthielt ferner noch einen Reizstoff,
der, wenn er in den Kampfraum eindrang (etwa durch geöffnete Luken oder
Schießscharten, auch durch die Läufe der Waffen) die Besatzung zum Verlassen
des Fahrzeuges zwang
7. Nebeleihandgranate 42/II
eine ähnliche, jedoch durch das weitaus größere
Füllvolumen, noch viel stärkere Wirkung konnte mit der Nebeleihandgranate
42/II erzielt werden, diese entstand aus der Nebeleihandgranate 42, wurde
eigens zum Verschießen aus der Leuchtpistole geschaffen, konnte aber auch mit
der gezogenen Leuchtpistole verwendet werden, Einzelheiten liegen leider nicht
vor, mit großer Wahrscheinlichkeit glich ihr Aufbau der nächsten Position